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In der Stadt Göttingen haben seit dem Inkrafttreten des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes im Juli genau Frauen eine Anmeldebescheinigung erhalten. Die entsprechenden Zahlen in den Landkreisen Göttingen und Northeim sind hingegen überschaubar. Der Landkreis Göttingen hat 34 Anmeldebescheinigungen herausgegeben. Im Landkreis Northeim sind es 18 Bescheinigungen. Die Zahlen bedeuten allerdings nicht, dass die angemeldeten Personen auch alle in den jeweiligen Kommunen arbeiten.
Die Anmeldebescheinigungen gelten für das gesamte Bundesgebiet. Auch aus anderen Gründen sind die Zahlen keine verlässliche Grundlage für eine Beschreibung des Prostitutionsgeschehens in der Region.
Viele Frauen schrecken davor zurück, dass ihre Namen und Daten behördlich registriert werden und Eingang in Akten der öffentlichen Verwaltung finden.
Das macht es den Kommunen auch schwer, ihre im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehene Kontrollpflicht effektiv umzusetzen. Weitergehende Ermittlungen finden derzeit nicht statt. Auch der Landkreis Göttingen sieht Schwierigkeiten, der gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen.
Mit dem Anfang Juli vergangenen Jahres in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität in diesem Umfeld bekämpft werden. Unter anderem sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor. Zwingend vorgeschrieben sind auch ein Informations- und Aufklärungsgespräch zum Thema Gesundheit, nicht aber eine medizinische Untersuchung.