
GEWICHT: 51 kg
Oberweite: 80B
1 Stunde:130€
Ohne Kondom: +60€
Intime Dienste: GV in versch. Stellungen, Blow job car, Klassisch, Natursekt (aktiv), Korperbesamung
Im Landratsamt Bodenseekreis gelten aktuell Sonderregelungen im Dienstbetrieb. Besuch nur mit Termin und 3G und FFP2-Maske. Seit Juli gilt bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG. Mit dem Gesetz werden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Prostituierte eingeführt.
Die oder der Prostituierte hat folgende Änderungen innerhalb 14 Tagen der zuständigen Behörde im Bodenseekreis das Rechts- und Ordnungsamt mitzuteilen:. Terminvereinbarung unter Tel. Hinweis ausblenden Im Landratsamt Bodenseekreis gelten aktuell Sonderregelungen im Dienstbetrieb. Die Beratung führt das Gesundheitsamt im Landratsamt durch.
Hierfür muss ein Termin vereinbart werden. Mitzubringen sind: Personalausweis Impfausweis wenn vorhanden Das Beratungsgespräch findet einzeln statt und dauert etwa 45 Minuten. Es können auch persönliche Fragen und Probleme zum Thema Gesundheit gestellt werden. Das Gespräch ist vertraulich.
Persönliche Dinge werden nicht an andere weitergegeben. Bei Bedarf kann ein Übersetzer bzw. Prostituierte unter 21 Jahren müssen alle sechs Monate ein Beratungsgespräch erhalten, Personen ab 21 Jahren mindestens einmal im Jahr.
Am Ende des Gespräches wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Die Beratung ist gebührenfrei. Um als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten zu können, muss man dies vorher bei der Behörde anmelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Für Friedrichshafen und den gesamten Bodenseerkreis ist das Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt zuständig. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.